Tipp von einem Wochenend-Wanderführer

Wochenendwanderungen sind eine der am weitesten verbreiteten und zugänglichsten Formen der aktiven Freizeitgestaltung für Arbeitnehmer. Die Teilnahme an Wochenendwanderungen soll den Arbeitern den Geist der Liebe zum Vaterland, der Treue zu hohen Prinzipien und den Respekt vor Natur und Kulturdenkmälern vermitteln.

Wochenendwanderungen sind die erste Etappe des Tourismus. Sie bereiten die Teilnehmer auf lange Reisen vor, helfen ihnen, touristische Fähigkeiten zu erlernen und sorgen für das nötige körperliche Training.

Auf einem Wochenendausflug lernen Touristen ihr Heimatland kennen: mit charakteristischen und malerischen Landschaften, mit Orten, die vom revolutionären, militärischen und arbeitsbezogenen Ruhm des sowjetischen Volkes geprägt sind, mit historischen und kulturellen Denkmälern und fortschrittlichen Staatsfarmen.

Wochenendwanderungen ermöglichen Touristen, das ganze Jahr über in guter Form zu bleiben.

Jeder Bürger der UdSSR kann an den von Touristenvereinen organisierten Wanderungen teilnehmen.

Anspruch auf den Erhalt des Abzeichens „Tourist der UdSSR“ haben Teilnehmer von Wanderungen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, mindestens fünf Wanderungen oder eine mehrtägige Wanderung mit einer Länge von mindestens 75 km absolviert haben und die Prüfung in den Grundlagen des Tourismus bestanden haben.

Für Eltern mit schulpflichtigen Kindern werden spezielle Wochenendausflüge organisiert.

Der Erfolg der Reise hängt in erster Linie von der gründlichen Vorbereitung ab.

2. Vorbereitung auf die Wanderung.

Der Leiter sollte alles, was mit der geplanten Route zusammenhängt, sorgfältig studieren (aus Literatur, Karten und anderen Quellen) und die Route zunächst selbst durchgehen.

Beim Studium der geplanten Wanderroute müssen Sie:

Achten Sie auf die Beschaffenheit des Geländes: den Grad der Rauheit des Geländes, das Verhältnis von Wald und offenen Landschaften, das Vorhandensein von Flüssen, Bächen, Seen, Sümpfen sowie die Möglichkeiten, diese zu überqueren, um die Sicherheit der Touristen zu gewährleisten.

— Sorgen Sie dafür, dass die Route außerhalb von Schutzgebieten und anderen für Besucher gesperrten Bereichen verläuft.

— Skizzieren Sie die Route der Gruppe durch die malerischsten Orte und umgehen Sie nach Möglichkeit besiedelte Gebiete, wenn es dort keine Sehenswürdigkeiten gibt.

— Stellen Sie die Präsenz, das Thema und die Möglichkeit fest, Ausflugsziele entlang der Route der Gruppe zu besuchen. Der Leiter muss über ausreichende Kenntnisse über die Sehenswürdigkeiten entlang der Route verfügen, um Informationen darüber zu vermitteln oder Links zu Informationsquellen bereitzustellen.

— Beschreiben Sie ungefähr den Ort und die Zeit einer größeren Rast und bei einer mehrtägigen Wanderung auch die Übernachtungsmöglichkeiten.

— Wenn Sie eine Wanderung mit sozial nützlicher Arbeit durchführen, bestimmen Sie im Voraus die Art der Arbeit und stellen Sie Ausrüstung bereit.

3. Gruppentreffen.

Die Gruppe wird sich an Vorstadtkassen von Bahnhöfen, Bahnsteigen, Bushaltestellen, U-Bahn-Stationen und Yachthäfen versammeln.

Zeit und Ort der Sitzung werden vorab im Kalender bekannt gegeben und können auch durch die Medien übertragen oder an schwarzen Brettern bekannt gegeben werden.

Die Anzeige muss die notwendigen Angaben zum Thema der Wanderung, ihrer Länge, der Beschaffenheit des Geländes, der Fortbewegungsart (zu Fuß, auf Skiern etc.) enthalten; Anforderungen der Route an die Vorbereitung der Wanderteilnehmer. Der Nachname des Wanderleiters ist angegeben. Wenn der Fahrpreis mehr als 2 Rubel Hin- und Rückfahrt beträgt, wird die Höhe der Transportkosten angegeben.

Für Übernachtungswanderungen ist eine Voranmeldung unter Angabe von Ort und Uhrzeit der Anmeldung in der Ausschreibung erforderlich. Diese Maßnahme ist notwendig, um die Gruppe zeitnah mit Ausrüstung zu versorgen, Verantwortlichkeiten unter den Gruppenmitgliedern zu verteilen und normale gemeinsame Mahlzeiten zu organisieren.

Während der Aufzeichnung erkundigt sich der Leiter nach dem Gesundheitszustand jedes Teilnehmers, gibt allgemeine Informationen zur Wanderung, Ort und Zeitpunkt der Abholung und ggf. die Notwendigkeit des Vorverkaufs von Tickets.

Die Abholzeit ist mindestens 15 Minuten vor der Abfahrt des Fahrzeugs geplant.

Während der Gruppensitzung muss der Leiter einen Ausweis tragen.

Wer an der Wanderung teilnehmen möchte, muss sich bei Ankunft am Sammelplatz an den Leiter wenden. Der Leiter hat das Recht, Personen die Teilnahme an einer Wanderung nicht zu gestatten, die seiner Meinung nach nicht auf diese Wanderung vorbereitet sind (ungenügend trainiert, mit offensichtlichen Anzeichen von Krankheit, Kleidung und Schuhen, die nicht für die Jahreszeit geeignet sind usw.).

Die Teilnahme an der Wanderung durch Personen, die betrunken am Sammelplatz erscheinen, ist nicht akzeptabel.

Sollte sich während der Wanderung herausstellen, dass ein Teilnehmer nicht ausreichend vorbereitet ist, hat der Leiter das Recht, ihn von der Route zu entfernen und ihn zur nächstgelegenen Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs zu verweisen.

Der Reiseleiter informiert die Reiseteilnehmer über die Bezahlung der Fahrt, gibt den Zug und das Waggon an, die zum Zusteigen vorgesehen sind, und den Bahnhof, an dem die Gruppe aus dem Transportmittel aussteigen soll.

Die Teilnehmer der Reise steigen in den Transport ein, sobald sie Tickets kaufen.

Der Bahnhof – Ausgangspunkt der Strecke – muss dem im Plan angekündigten entsprechen und kann nicht ohne ausreichende Begründung geändert werden.

Wenn die Gruppe groß ist, weist der Leiter die Touristen im Voraus darauf hin, dass die Waggons am Zielbahnhof verteilt aussteigen müssen, um keine lange Verspätung des Zuges zu verursachen.

4. Bewegung entlang der Route.

Zu Beginn der Wanderung stellt sich der Leiter der Gruppe vor, spricht über den Zweck der Wanderung und die bevorstehende Route (Routine und Tempo der Bewegung, Beschaffenheit des Geländes, Sehenswürdigkeiten, Zeit und Dauer einer längeren Rast, Zeit der Rückkehr zum Bahnhof usw.). Hier vervollständigt er den Eintrag in die Routenliste der Teilnehmer der Wanderung, ernennt einen Trailrunner und seine Assistenten.

Bei einer Wanderung steht der Anführer entweder an der Spitze der Gruppe und weist den Weg oder dorthin, wo es für ihn bequemer ist, ihn zu führen, wenn es zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich ist (an einer Kreuzung, bei einem steilen Abstieg, auf einem schmalen Weg usw.).

Der Leiter überwindet als Erster die Hindernisse auf dem Weg (Furten, Sümpfe usw.) oder vertraut dies einem erfahrenen Touristen an. Bei Bedarf werden Versicherungen und Rechtshilfe organisiert; Besonderes Augenmerk wird auf unerfahrene und ältere Touristen gelegt. Die Gruppe verlässt den Ort erst, wenn ihr letztes Mitglied das Hindernis überquert hat.

Bei Fahrten auf Autobahnen sollte sich die Gruppe auf der linken Straßenseite bewegen, ohne den Gegenverkehr zu behindern.

Das Überqueren der Fahrbahn muss an Fußgängerüberwegen oder an Stellen erfolgen, die mindestens 100 m von den Abbiegungen auf beiden Seiten entfernt sind. Die Gruppe, die zuvor zum Kreuzungspunkt gezogen wurde, überquert auf Zeichen des Anführers schnell die Straße, während rechts und links von der Gruppe ein Tourist mit roter Flagge platziert wird.

Bei der Fortbewegung ohne Straßen durch einen dichten Wald sollte die Gruppe kompakt gehen; der Manager gibt bei Bedarf Signale per Stimme oder Pfiff; Der Anführer muss dem Anführer beim Verfolgen der Route unverzüglich ein Signal über die Gruppenpause geben.

Der Leiter muss sicherstellen, dass die Gruppe, die sich entlang der Route bewegt, keine Schäden an der Vegetation, weder an Kulturpflanzen noch an Wildpflanzen, verursacht.

Das Sammeln von Pflanzen ist strengstens untersagt.

Wenn die Route im Sommer in der Nähe von Gewässern oder Flüssen verläuft, die zum Baden geeignet sind, empfiehlt es sich, hierfür Zeit einzuplanen.

Vor dem Schwimmen untersucht der Leiter mit Hilfe einiger guter Schwimmer aus dem Kreis der Touristen den Badebereich, um gefährliche Stellen zu identifizieren, und erkundigt sich bei Gelegenheit bei den Anwohnern nach der Beschaffenheit dieses Gewässers.

Während der Wanderung sollte der Leiter mindestens alle anderthalb Stunden 10-15-minütige Pausen für eine kurze Pause einlegen. Zu Beginn der Wanderung, vor der Annäherung an besiedelte Gebiete und am Ende der Route sind kurze Stopps erforderlich, damit sich die Wanderer in Ordnung bringen können.

Orte für kurze Rasten sollten trocken, schattig und eben sein. Die Ruhezeit wird ab dem Moment berechnet, in dem sich die letzte Person der Gruppe nähert.

Der Leiter warnt Touristen vor der gebotenen Vorsicht auf dem Wasser, vor der Unzulässigkeit des Schwimmens außerhalb der ausgewiesenen Orientierungspunkte, legt die Aufenthaltsdauer im Wasser fest und ernennt die erforderliche Anzahl gut schwimmender Wachoffiziere, deren Aufgabe es ist, die Schwimmer vom Ufer aus zu überwachen, um bei Bedarf sofortige Hilfe zu leisten. Nachdem alle Schwimmer das Wasser verlassen haben, wird den diensthabenden Personen Zeit zum Schwimmen gegeben.

Es ist ratsam, einen Übernachtungsort zu wählen (sofern dieser während der Wanderung vorgesehen ist), damit Sie Zeit haben, die Bewegung zu beenden und vor Einbruch der Dunkelheit ein Biwak aufzubauen. Der Rastplatz sollte trocken, windgeschützt, mit ausreichend Treibstoff, in der Nähe von für Nahrungszwecke geeigneten Gewässern, oberhalb eines besiedelten Gebietes am Fluss liegen.

Im Sommer sollte der morgendliche Aufstieg so früh wie möglich erfolgen, um den Großteil der Strecke zurückzulegen, bevor die Hitze einsetzt.

Mitten am Tag wird ein großer Stopp organisiert. Bei der Erstellung eines Fahrplans für die Route empfiehlt es sich, den Zeitpunkt des großen Stopps so zu berechnen, dass dieser beginnt, wenn der größte Teil der Strecke bereits zurückgelegt ist.

5. Großer Durchbruch.

An einen großen Ruheplatz werden die gleichen Anforderungen gestellt wie an einen Übernachtungsplatz.

Unmittelbar nach einer großen Pause gibt der Anführer die Dauer und den Zeitpunkt des Verlassens der Pause bekannt.

Bei einer Lagerfeuerwanderung verteilt der Leiter die Verantwortung für das Anzünden eines Feuers und das Kochen von Essen unter allen Lagerteilnehmern. Der Verwalter gibt an, woher das Trinkwasser entnommen werden soll, und bestimmt auch den Ort des Feuers, wobei er alle Brandschutzmaßnahmen beachtet, das Abholzen von Bäumen und Büschen sowie die Verwendung von von der Bevölkerung vorbereitetem Brennholz verhindert; Stellt sicher, dass der Holzschnitt durchgeführt wird. an einer bestimmten Stelle und der Ruheplatz war nicht mit Holzspänen usw. verstopft.

Beim Anzünden von Bränden sind folgende Bedingungen zu beachten:

- Feuer sollten in einem Abstand von 5-6 m zu Bäumen und Sträuchern gemacht werden, damit deren Wurzeln und Kronen nicht beschädigt werden.

— es ist ratsam, anstelle der vorherigen Feuer zu machen;

- Wenn an einem neuen Ort ein Feuer entzündet wird, muss zunächst der Rasen entfernt werden, um nach dem Löschen des Feuers die Feuerstelle damit abzudecken.

Der Leiter ernennt einen erfahrenen Touristen zum Feuerwehrmann, zu dessen Aufgaben das Anzünden und Unterhalten des Feuers gehört.

Vor dem Verlassen der Raststätte weist der Leiter die Touristen an, den Rastplatz aufzuräumen (vorverbrannte Metalldosen und andere nicht brennbare Abfälle vergraben; Papier, Kisten und andere brennbare Abfälle verbrennen; Reste, die als Nahrung für Waldtiere geeignet sind, an einem abgelegenen Ort aufbewahren; ungenutzten Kraftstoff sammeln und sorgfältig falten). Nach Abschluss der Reinigung müssen Sie das Feuer sorgfältig löschen.

Vor der Abreise überprüft der Leiter den Zustand des von der Gruppe hinterlassenen Ruheplatzes.

Verboten:

— Machen Sie Feuer in bewaldeten Vorstadtgebieten und in Erholungsgebieten.

— Lassen Sie Gläser oder zerbrochenes Glas (z. B. zerbrochene Thermoskannen) stehen oder vergraben Sie sie. All dies sollte vom Ruheplatz mitgenommen werden, um es dort zu entsorgen, wo sich Müllcontainer oder andere Müllabfuhrstellen befinden.

Die Verwendung von Wasser zu Nahrungsmittelzwecken ist nur aus offensichtlich sauberen Quellen (Brunnen, Quellen, Quellen usw.) gestattet.

6. Über die Organisation von Wanderungen für Eltern mit schulpflichtigen Kindern.

Wandern für Eltern mit schulpflichtigen Kindern ist eine der Formen der Gestaltung der Familienerholung für Berufstätige.

Beim Wandern für Kinder richten sich Bewegungsart und Geschwindigkeit nach den Fähigkeiten der Kinder und richten sich nach dem Tempo der meisten jungen Touristen. Die Fahrgeschwindigkeit sollte 4 km/h nicht überschreiten.

Vorschulkinder und Schulkinder der Klassen 1–7 dürfen die Wanderung nur in Begleitung ihrer Eltern unternehmen. Schulgruppen mit Lehrern - nur mit einer vom Schulleiter ausgestellten, von einem Arzt beglaubigten Bescheinigung gemäß den Anweisungen, die durch die Verordnung des Bildungsministers der UdSSR Nr. 38 vom 12.04.74 genehmigt wurden.

Der Leiter sollte eine Gruppe von Kindern nicht auf einem ihm wenig bekannten Weg führen. Alle Hindernisse, die auf der Strecke auftreten können, müssen ihm bekannt sein.

7. Verantwortlichkeiten und Rechte des Managers.

Während der Wanderung muss der Leiter einen ausgefüllten Reiseplan und ein Zertifikat als Leiter der Wochenendwanderung bei sich haben.

Der Anführer genießt für die gesamte Dauer des Feldzuges das Recht der Einheitsführung.

Der Anführer der Kampagne muss kultiviert, politisch gebildet, proaktiv und diszipliniert sein, sich mit seinem Job auskennen und hohe Ansprüche an sich selbst und seine Kameraden stellen. Der Reiseleiter ist verpflichtet:

— Ihr ideologisches und politisches Niveau, Ihre allgemeine Kultur, Ihre methodische Ausbildung und Ihre touristischen Fähigkeiten verbessern;

— aktiv an der Arbeit der Tourismusabteilung teilnehmen;

— Vorbereitung der Abzeichen für die GTO und „Tourist of the UdSSR“;

— sozial nützliche Arbeit organisieren;

— Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen der Sektion („Stern“-Wanderungen, Orientierungslaufwettbewerbe, Wettbewerbe, Touristentreffen usw.) sowie an der Vorbereitung und Veröffentlichung von Wandzeitungen und Fotomontagen, Amateuraufführungen;

— die Regeln für die Organisation und Durchführung von Wanderungen und anderen touristischen Veranstaltungen strikt einhalten;

— das Naturschutzgesetz strikt einhalten;

— alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Gruppe vom Einsteigen in das Fahrzeug bis zum Ende der Reise zu gewährleisten.

Im Falle eines Unfalls mit einem der Teilnehmer der Wanderung (Verletzung, akute Krankheit usw.) muss der Leiter dafür sorgen, dass die Gruppe ihm während der Wanderung unverzüglich die vorläufige medizinische Versorgung zur Verfügung stellt und die Möglichkeit einer schnellen Lieferung zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung bietet.

Der Manager muss mit Erste-Hilfe-Techniken vertraut sein und einen Erste-Hilfe-Kasten bei sich haben.

Wenn es notwendig ist, das Opfer in eine medizinische Einrichtung zu schicken, muss der Manager eine Begleitperson aus dem Kreis der Touristen stellen.

Der Leiter stellt sicher, dass die Gruppe die Unverletzlichkeit des öffentlichen Eigentums und des persönlichen Eigentums der Anwohner respektiert. Beim Durchqueren landwirtschaftlicher Flächen und einzelner Parzellen ist die Bewegung nur entlang von Wegen und Grenzen möglich.

Der taktvolle und freundliche Leiter trägt durch sein persönliches Beispiel dazu bei, normale Beziehungen sowohl zwischen den Teilnehmern der Wanderung als auch zwischen der Gruppe und der örtlichen Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Seine Aufgabe ist es, den Campteilnehmern die besten touristischen Traditionen beizubringen.

Bei der Durchführung von Skiausflügen wird empfohlen, dass der Leiter ein Reparaturset (Schraubendreher, Zange, Schraubensatz etc.) in der Gruppe bereithält.

Der Leiter darf die Gruppe nicht auf der Straße zurücklassen, es sei denn, es handelt sich um unfallbedingte Umstände.

Der Manager hat das Recht, Personen, die gegen die Disziplin verstoßen, von der Route zu entfernen und ihnen den Weg zum nächstgelegenen besiedelten Gebiet zu zeigen.

Bei Bedarf (starke Wetterverschlechterung, Unfall etc.) hat der Leiter das Recht, die Route der Wanderung zu ändern oder zu unterbrechen.

Ist die Durchführung der Wanderung nicht möglich, der Leiter. muss den Verein schnellstmöglich benachrichtigen, um einen Ersatz sicherzustellen.

Der Leiter der Wanderungen ist bei seiner Tätigkeit dem Präsidium der Sektion Wochenendwanderungen unterstellt und hat bei Uneinigkeit mit seiner Entscheidung das Recht, Berufung bei der Mitgliederversammlung der Sektion Wochenendwanderungen einzulegen.

8. Pflichten und Rechte der Touristen – Teilnehmer der Wanderung.

Die Teilnehmer der Wanderung sind verpflichtet, sämtliche Anweisungen des Leiters hinsichtlich der Bewegungsreihenfolge, der gegenseitigen Hilfeleistung, der Erledigung öffentlicher Besorgungen, der Aufenthaltsdauer im Wasser beim Schwimmen sowie des Verhaltens in der Gruppe, an öffentlichen Orten usw. zu befolgen.

Teilnehmer der Wanderung müssen folgende Bedingungen erfüllen:

— den Leiter bei der Durchführung der Kampagne unterstützen;

— an gemeinsamen Aktivitäten der Gruppe teilnehmen (Totholz sammeln, einen Rastplatz reinigen, Überfahrten organisieren usw.);

— sorgsam mit der Natur sowie historischen und kulturellen Denkmälern umgehen;

- gegenseitig höflich und freundlich zueinander sein;

- die Regeln der sozialistischen Gesellschaft strikt einhalten (der Konsum alkoholischer Getränke auf Wanderungen ist strengstens verboten);

— im Umgang mit den Anwohnern höflich sein;

- Wenn Sie durch besiedelte Gebiete fahren, müssen Sie angemessen gekleidet sein (das Erscheinen in Badeanzügen ist in besiedelten Gebieten nicht gestattet);

- Nehmen Sie keine Hunde mit auf Wanderungen.

Teilnehmer an mehrtägigen Wanderungen müssen einen Kompass, Streichhölzer, Lebensmittel und Kochutensilien, einen Schlafsack und Zelte (pro Gruppe) mitbringen.

Teilnehmern von Tageswanderungen wird empfohlen, eine Thermoskanne mit warmen Getränken und Essen mitzunehmen.

Touristen müssen ein hohes Maß an Staatsbürgerschaft beweisen und Fälle von Wilderei, Versuchen zur Zerstörung historischer und kultureller Denkmäler, Verstöße gegen das Naturschutzgesetz sowie andere Verstöße gegen die Rechtmäßigkeit der sozialistischen Moral stoppen.

Touristen, die an Wanderungen teilnehmen, haben das Recht:

— an der Entwicklung der Route und der Reisevorbereitung mitwirken;

— Verlassen Sie die Gruppe, indem Sie den Leiter warnen.

- Besprechen Sie die Aktivitäten des Leiters und die Mängel der Route erst nach dem Ende der Wanderung.

- sich mit Kommentaren und Vorschlägen an das Sektionsbüro und die Leitung des Touristenclubs wenden;

— Nehmen Sie an einem Seminar teil, um neue Wochenendwanderleiter auszubilden.

9. Zusammenfassung der Wanderung.

Der Wanderleiter reicht das Routenblatt spätestens zum Anmeldeschluss für den nächsten Monat ein.

Kommt es während einer Wanderung zu einem Unfall oder einem anderen Notfall, ist der Leiter verpflichtet, dies der Vereinsleitung spätestens am nächsten Tag mitzuteilen.

10. Fazit.

Die Kenntnis dieses Merkblattes und die Einhaltung der darin dargelegten Regeln und Vorschriften sind für alle Wanderleiter, sowie soweit sie betroffen sind, für die Wanderteilnehmer verpflichtend.

Guter Weg! SCHRITT FÜR DIE GESUNDHEIT!

Büro der Wochenendwanderabteilung des LOSTiE Tourist Club

An der Veröffentlichung haben folgende Personen mitgearbeitet: A. A. Ivanov, R. I. Kravchenko, N. I. Levitskaya. Herausgeber - V. A. Zhuk. Darsteller: A. Yu. Bezverkhy

M-50253 T-10, So. Lenuprizdata z. 23811 t. 500 24.12.86

Scannen und Bearbeiten des Buches – Mike, KTMZ

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